Dem Antrag sind folgende Dokumente im Original oder in Form beglaubigter Kopien, gegebenenfalls samt Übersetzung in deutscher Sprache anzuschließen:
- Nachweis der Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass oder
Personalausweis) bzw. des unbefristeten Niederlassungsrechts
- Wenn der Beruf im Herkunftsstaat reglementiert ist:
- Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, ausgestellt von zuständiger Behörde des Herkunftsstaates, der Angaben über die Gesamtdauer sowie die Struktur der absolvierten Ausbildung, die Inhalte/Ausbildungsfächer und die damit erlangten Berufsqualifikationen beinhaltet
- Gegebenenfalls Nachweis der erlangten Berufserfahrungen
- Wenn der Beruf im Herkunftsstaat nicht reglementiert ist, zusätzlich:
- Nachweis, dass der Beruf mindestens zwei Jahre lang in den der Antragstellung vorhergehenden zehn Jahren ausgeübt wurde und Vorlage eines oder mehrerer Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise, ausgestellt von zuständiger Behörde des Herkunftsstaates
- Bescheinigung der Vorbereitung auf die Ausübung des betreffenden Berufs