Die Ziviltechnikerprüfung kann nach Absolvierung eines entsprechenden Studiums und der geforderten praktischen Betätigung abgelegt werden.
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Antrag
HINWEIS Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.
HINWEIS Die Praxis muss in einem Dienstverhältnis einschließlich freier Dienstvertrag oder als persönlich ausübende Gewerbetreibende/ausübender Gewerbetreibender eines reglementierten Gewerbes oder im öffentlichen Dienst absolviert worden sein.