Diese Bewilligung wird nur erteilt, wenn
der Baubewilligungsantrag mit allen baurechtlichen Vorschriften übereinstimmt:
- der Baubewilligungsantrag muss inhaltlich den gesetzlich geforderten Bestimmungen entsprechen und es müssen alle gesetzlich geforderten Unterlagen angeschlossen sein
- das Bauvorhaben darf nicht zwingenden Bestimmungen eines Flächenwidmungsplans, eines Bebauungsplans, einer Erklärung zum Neuplanungsgebiet oder einer rechtskräftigen Bauplatzbewilligung widersprechen
- das Bauvorhaben darf nicht sonstigen zwingenden baurechtlichen Bestimmungen widersprechen
- das Bauvorhaben darf auf Grund seiner Nähe zu einem bestehenden Betrieb im Sinn der Seveso II-Richtlinie das Risiko eines schweren Unfalls im Hinblick auf die menschliche Gesundheit weder vergrößern noch die Folgen eines solchen Unfalls im Hinblick auf die menschliche Gesundheit verschlimmern können
Mit der Ausführung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens darf erst nach dem Eintritt der Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides begonnen werden.