Anlagen zur Behandlung von Abfällen, die nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) genehmigungspflichtig sind, dürfen nur mit Genehmigung der Behörde errichtet und betrieben werden. Für bestimmte Anlagentypen gibt es ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren.
Im AWG sind bestimmte Anlagen aufgezählt, die dieser Genehmigungspflicht nicht unterliegen und nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Gewerbeordnung) genehmigt werden müssen.
Rechtzeitig vor Errichtung/Betrieb/wesentlicher Änderung der Anlage
Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
In der Regel werden Genehmigungsverfahren für ortsfeste und mobile Abfallbehandlungsanlagen folgendermaßen abgewickelt:
Die zuständige Stelle erteilt die Genehmigung, wenn die Behandlungsanlage folgende Voraussetzungen erfüllt: