Höhlenführerprüfung

Allgemeine Information

Höhlenführer in Schauhöhlen müssen eine Höhlenführerprüfung von einer vom Amt der Oö. Landesregierung eingerichteten Prüfungskommission ablegen.

Voraussetzungen

Höhlenführerprüfungen werden alle drei Jahre abgehalten. Die Prüfungstermine werden spätestens drei Monate vor der Prüfung in der Amtlichen Linzer Zeitung öffentlich ausgeschrieben.

Zur Höhlenführerprüfung werden nur solche Personen zugelassen, die eine mindestens zweijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der praktischen Höhlenkunde oder mindestens eine zwölfmonatige Tätigkeit als Führungshilfspersonal (§ 20 Abs. 3 Oö. NSchG) nachweisen können.

Die Höhlenführerprüfung ist öffentlich und besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil.

Prüfungsgegenstände sind:

  • Karst- und Höhlenkunde
  • Naturschutz- und Höhlenrecht
  • Höhlenbefahrungstechnik und Handhabung der Befahrungsgeräte
  • Orientierung im Gelände, Gebrauch von Kompass, Karten und Höhlenplänen
  • Kenntnisse über die bedeutendsten Höhlen Österreichs, besonders der Schauhöhlen
  • erste Hilfe und psychologische Krisenintervention unter besonderer Berücksichtigung von Unfällen in Höhlen und die Grundsätze der Höhlenrettungstechnik

Bei bestandener Prüfung erhält der Kandidat ein Prüfungszeugnis.



Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Naturschutz
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-118 71
Fax (+43 732) 77 20-21 18 99
E-Mail n.post@ooe.gv.at
 
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