Tagesmutter /Tagesvater – Erteilung der Bewilligung im eigenen Haushalt

Allgemeine Information

Tagesmütter bzw. Tagesväter: Persönlich und fachlich geeignete Personen, die entweder im eigenen Haushalt oder in sonstigen geeigneten Räumlichkeiten regelmäßig und entgeltlich, entweder angestellt oder selbständig für einen Teil des Tages Kinder längstens bis zum vollendeten 16. Lebensjahr betreuen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Fragebogen
  • Ärztliche Bestätigung aller Haushaltsangehörigen
  • Einverständniserklärung aller Haushaltsangehörigen für die Strafregister-Abfrage und die Meldedatenabfrage
  • Lebenslauf (mit Ausbildung und beruflichem Werdegang)
  • Zeugnisse über pädagogische Ausbildungen (wenn vorhanden)
  • Ausbildungsbestätigung Tagesmutter bzw. Tagesvater
  • Erste-Hilfe-Kurs-Bestätigung bzw. Kindernotfallkurs (nicht älter als 2 Jahre)

Fristen

Die Bildungsdirektion entscheidet binnen 4 Monaten nach Vorliegen des fehlerfreien und vollständigen Antrages. Die Stilllegung oder Beendigung der Tätigkeit ist innerhalb von acht Tagen von der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater bekannt zu geben.

Kosten

Keine

Rechtsgrundlagen

§ 11a  Oö. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz

Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung 2014

Verfahrensverlauf

Nach Vorlage der Unterlagen erfolgt ein Besuch im eigenen Haushalt durch die Aufsicht der Bildungsdirektion. Sind die Voraussetzungen zur Betreuung von Tageskindern gegeben, wird die Bewilligung zur Betreuung von Tageskindern in Form eines Bescheides erteilt. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder wird gemäß Verordnung von der Bildungsdirektion festgelegt. Der Antrag ist schriftlich an die Bildungsdirektion zu übermitteln.

Voraussetzungen

Die Tätigkeit der Betreuung von Minderjährigen als Tagesmutter bzw. Tagesvater ist nur zulässig, wenn die Tagesmutter bzw. der Tagesvater dazu persönlich und fachlich geeignet ist, die räumlichen und hygienischen Erfordernisse für die Betreuung von Minderjährigen gegeben sind und die Sicherheit und das Wohl der zu betreuenden Minderjährigen gewährleistet sind. Eine Bewilligung der Bildungsdirektion ist notwendig.

Zum Formular

  • Ansuchen Betreuung im eigenen Haushalt
  • Fragebogen
  • Einverständniserklärung
  • Ärztliche Bestätigung

Alle Formulare sind auf unserer Homepage unter folgendem Link zu finden:

https://www.ooe-kindernet.at/1028.htm

Zusätzliche Informationen

Keine

Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung
Bildungsdirektion Oberösterreich
Abteilung Elementarpädagogik
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-155 26
Fax (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail
bd.post@bildung-ooe.gv.at

Authentifizierung und Signatur

Eine Authentifizierung oder Unterfertigung des Antrages ist nicht vorgesehen.

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.

Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.

Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Einheitlicher Ansprechpartner beim Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft und Forschung
4021 Linz , Bahnhofplatz 1
Telefon (+43 732) 77 20-162 92
Fax (+43 732) 77 20-211 785
E-Mail: eap@ooe.gv.at

Für den Inhalt verantwortlich

Einheitlicher Ansprechpartner beim Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft und Forschung
4021 Linz , Bahnhofplatz 1
Telefon (+43 732) 77 20-162 92
Fax (+43 732) 77 20-211 785
E-Mail: eap@ooe.gv.at

Letzte Aktualisierung

09.11.2020
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