Aufzugsprüfer – Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der Landesregierung

Allgemeine Information

Nach dem Oö. Aufzugsgesetz 1998 sind bestellte Aufzugsprüfer von der Landesregierung in einem Verzeichnis zu führen, das zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen sowie jährlich in der Amtlichen Linzer Zeitung zu verlautbaren ist. Die Aufnahme in das Verzeichnis erfolgt über Antrag, dem die Erklärung beizufügen ist, dass sich der Antragsteller zur Einhaltung der nach dem Oö. Aufzugsgesetz 1998 dem Aufzugsprüfer obliegenden Aufgaben verpflichtet. Die Bestellung zum Aufzugsprüfer nach den Rechtsvorschriften des Bundes oder eines anderen Bundeslandes gilt als Bestellung nach dem Oö. Aufzugsgesetz 1998.

Voraussetzungen

Um eine positive Erledigung der Behörde zu erwirken, muss dem Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis die Erklärung beigefügt werden, dass sich der Antragsteller zur Einhaltung der nach dem Oö. Aufzugsgesetz 1998 dem Aufzugsprüfer obliegenden Aufgaben verpflichtet.

Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Inneres und Kommunales
Bahnhofplatz 1 - Lageplan
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-114 51
Fax (+43 732) 77 20-21 48 15
E-Mail ikd.post@ooe.gv.at
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