Um eine positive Erledigung der Behörde zu erwirken, muss dem Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis die Erklärung beigefügt werden, dass sich der Antragsteller zur Einhaltung der nach dem Oö. Aufzugsgesetz 1998 dem Aufzugsprüfer obliegenden Aufgaben verpflichtet.
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