Der Antrag auf Bewilligung hat zu enthalten:
Bezeichnung der Arten
Art, Umfang, Ort, Zeitraum und Zweck des Vorhabens
Angaben über Menge der Tiere, Pflanzen oder Pilze;
Fangmittel, Tötungsmethoden
Die Bewilligung darf Personen nicht erteilt werden, die innerhalb der letzten fünf Jahre wiederholt wegen Übertretung naturschutzrechtlicher oder tierschutzrechtlicher Vorschriften bestraft wurden, oder wenn sonst Bedenken in Bezug auf die angegebene Verwendung der Bewilligung bestehen.
Die Behörde kann die Führung eines Protokolls oder die begleitende Kontrolle eines Sachverständigen vorschreiben.
Die Bewilligung samt einem Ausweis ist mitzuführen und Naturschutzorganen vorzuweisen.
Die Bewilligung erlischt mit Fristablauf, sonst nach drei Jahren.