In Oberösterreich bedürfen bestimmte Bauvorhaben zwar keiner Baubewilligung, jedoch einer Bauanzeige an die Baubehörde. Der Vorteil gegenüber dem Baubewilligungsverfahren liegt darin, dass zwar auch im Anzeigeverfahren - zumindest bei Gebäuden - ein Bauplan mit allen notwendigen Darstellungen (verfasst von einem befugten Planverfasser) der Baubehörde vorzulegen ist, dass aber bei bestimmten Bauten und Anlagen kein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden muss.
So bedarf die Errichtung von gemäß dem Oö. Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 2006 nicht bewilligungspflichtigen Windrädern einer Bauanzeige. Dies ist vor Beginn der Bauausführung bei der Baubehörde einzubringen.