Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer muss die Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes vorläufig untersagen, wenn dies aufgrund von bestimmten Voraussetzungen erforderlich ist.
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HINWEIS
Gegen die Suspendierung kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden. Der Berufung kommt jedoch keine aufschiebende Wirkung zu.
Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat die Suspendierung auf Antrag aufzuheben, wenn der Grund für eine Untersagung nicht mehr gegeben ist.