Ein Sammel- und Verwertungssystem ist eine Rechtsperson, die die Verpflichtungen von Herstellerinnen/Herstellern oder Importeurinnen/Importeuren bestimmter Produkte (Elektrogeräte, Batterien, Verpackungen, Fahrzeuge) rechtswirksam übernehmen kann. Die Verpflichtungen betreffen das Sammeln und Behandeln dieser Produkte oder Abfälle und die Nachweisführung darüber.
Die Einrichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Sammel- und Verwertungssystemen benötigt eine Genehmigung durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).