Veranstaltungen - Meldepflicht

Allgemeine Information

In Oberösterreich sind Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben, die im Rahmen einer Betriebsanlagengenehmigung nach der Gewerbeordnung durchgeführt werden, Veranstaltungen, die im Rahmen eines Tourneebetriebs durchgeführt werden sowie Veranstaltungen in Rahmen einer Veranstaltungsstättenbewilligung, vom Veranstalter der Behörde zu melden.

Voraussetzungen

Die Meldung hat Namen, Anschrift, Telefonnummer des Veranstalters, der Veranstalterin oder einer verantwortlichen Person, die Veranstaltungsstätte, sowie Art und Dauer der Veranstaltung zu enthalten.

Die Veranstaltung ist spätestens 2 Woche vor ihrem Beginn zu melden.



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Zuständige Stelle

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