Die freiwillige Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der schriftlichen Anmeldung. Sie endet mit dem Tag des Einlangens der schriftlichen Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft bei der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können freiwillig beitreten:
Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer