Betrieb einer ermächtigten Bildungseinrichtung - Anzeige der Änderungen der Umstände

Allgemeine Information

In Oberösterreich ist der Betrieb einer ermächtigten Bildungseinrichtung (Schule für Sozialberufe bzw. Anbieten von bewilligten Ausbildungsgängen oder Lehrgängen) nur mit behördlicher Bewilligung gestattet.

Änderungen der Umstände, die Grundlage der Bewilligung waren, sind der Behörde anzuzeigen.



Voraussetzungen

Geplante Änderungen der Umstände, die Grundlage der Bewilligung waren, sind der Behörde unter Anschluss der erforderlichen Belege rechtzeitig anzuzeigen.

Spricht sich die Behörde binnen acht Wochen nicht gegen die angezeigte Änderung aus, gilt diese als genehmigt.

Bei einer ablehnende Stellungnahme kann binnen zwei Wochen nach Zustellung die Erlassung eines schriftlichen Bescheides beantragt werden.



Zuständige Stelle


Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1 - Lageplan
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-152 21
Fax (+43 732) 77 20-21 56 19
E-Mail so.post@ooe.gv.at
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