Veranstaltungen - Anzeigepflicht (Landesregierung)

Allgemeine Information

In Oberösterreich ist die Durchführung einer Veranstaltung, die weder meldepflichtig ist, noch einer Bewilligung bedarf, schriftlich bei der Behörde anzuzeigen.

Landesregierung: Für Veranstaltungen, im Tourneebetrieb und Veranstaltungen, die sich über 2 oder mehrer politische Bezirke erstrecken.



Voraussetzungen

Die Durchführung einer Veranstaltung ist spätestens 6 Wochen vor ihrem Beginn anzuzeigen.
Für die Anzeige ist das Formular Veranstaltungsanzeige gemäß § 7 Abs. 2 des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes zu verwenden.

Die Mindesterfordernisse sind in der Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung geregelt.
Mit Bescheid können über diese Verordnung hinausgehende Auflagen, Bedingungen und Befristungen vorgeschrieben werden:

  • Zeitliche und örtliche Beschränkung sowie höchstzulässige Besucherzahl
  • Ärztlicher Präsenzdienst
  • Verfügbarkeit eines Hilfs- und Rettungsdienstes
  • Sicherheits- und Überwachungsdienst
  • Brandsicherheitswache
  • Hinterlegung einer Sicherheitsleistung
  • Beschränkungen zur Vermeidung der Belästigung der Nachbarschaft und Einwirkungen auf die Umwelt
  • Entsorgung von Abfällen

Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Inneres und Kommunales
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-114 51
Fax (+43 732) 77 20-21 48 15
E-Mail ikd.post@ooe.gv.at
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