In Oberösterreich ist die Durchführung einer Veranstaltung, die weder meldepflichtig ist, noch einer Bewilligung bedarf, schriftlich bei der Behörde anzuzeigen.
Landesregierung: Für Veranstaltungen, im Tourneebetrieb und Veranstaltungen, die sich über 2 oder mehrer politische Bezirke erstrecken.