Feuerungsanlagen – Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb von Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe

Allgemeine Information

Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe mit einer Lagerkapazität von mehr als 

  • 35 kg verflüssigter Gase oder 
  • 150 l bis zum zulässigen Höchstdruck verdichteter Gase oder 
  • 2 Kubikmetern Deponie- oder Biogase im Normzustand

bedarf einer behördlichen Bewilligung.

Diese Bewilligung ist nur für Anlagen erforderlich, die nicht unter die Bewilligungspflicht nach § 38 Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz fallen (siehe Basisinformation zu: Gasanlagen - Bewilligung für die Errichtung und zum Betrieb von sonstigen Gasanlagen zur Erzeugung oder Lagerung von Gas).



Voraussetzungen

Der Antrag hat zu enthalten: 

  • Name und Anschrift der antragstellenden Person 
  • ein von einer dazu befugten Person erstelltes Projekt in zweifacher Ausfertigung

Das Projekt muss enthalten: 

  1. eine technische Beschreibung mit Angaben über Standort, Zweck, Umfang, Betriebsweise und technische Ausführung der Anlage 
  2. technische Zeichnungen aller wesentlichen Teile der Anlage und Anlagenschemata 
  3. einen Lageplan 
  4. ein Verzeichnis der Eigentümer und Eigentümerinnen jener Grundstücke, auf denen die Anlage betrieben werden soll und/oder die von Schutzzonen oder Sicherheitsabständen berührt werden 
  5. Angaben über die Schutzzonen und Sicherheitsabstände

Besteht ein Zusammenhang mit einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben, ist das vorliegende Bewilligungsverfahren gemeinsam mit dem Bauverfahren durchzuführen.



Zum Formular

Allgemeines Kontaktformular
Ermitteln Sie zuerst die zuständige Behörde, um deren Kontaktdaten im Formular bereits vorauszufüllen.

Zuständige Stelle

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