Wenn Sie ein reglementiertes Gewerbe ausüben wollen, ist ein Befähigungsnachweis zu erbringen. Der Befähigungsnachweis ist der Nachweis, dass die Gewerbeanmelderin/der Gewerbeanmelder die fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um das betreffende Gewerbe selbstständig ausüben zu können.
Kann der Befähigungsnachweis nicht erbracht werden, besteht die Möglichkeit der Feststellung der individuellen Befähigung seitens der Behörde. Dazu müssen die für die Ausübung des Gewerbes erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen auf andere Weise nachgewiesen werden.
Sie können auch eine individuelle Befähigung auf eine Teiltätigkeit erlangen, wenn die Befähigung nur für diese Teiltätigkeit des betreffenden Gewerbes vorliegt. Beispielsweise kann das Tischlergewerbe auf Montagetätigkeit eingeschränkt werden.
Bei bestimmten Gewerben ist keine Feststellung der individuellen Befähigung in vollem Umfang möglich (z.B. Baumeister-, Holzbau-Meistergewerbe).
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.