Fischwasser - Teilungsgenehmigung

Allgemeine Information

Fischereirechte dürfen grundsätzlich nur ungeteilt verpachtet werden. Die Verpachtung von Teilen eines Fischereirechts bedarf der Genehmigung durch die Behörde.

Voraussetzungen

Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn hiedurch keine wesentliche Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Fischwassers zu besorgen ist. Die Unterverpachtung eines Fischereirechts ist nicht zulässig.

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Zuständige Stelle

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