Die Anzeige der Errichtung einer weiteren Betriebsstätte kann – formlos oder mittels Formular – persönlich, schriftlich oder auch elektronisch erfolgen.
Die formlose Anzeige sollte folgende Angaben enthalten:
- Name der Gewerbeinhaberin/des Gewerbeinhabers
- Gewerbewortlaut
- Gewerbestandort
- Standort weitere Betriebsstätte
- GISA-Zahl
- Datum des Beginns der Gewerbeausübung in der weiteren Betriebsstätte
Sollten die Voraussetzungen für eine Filialgründung nicht vorliegen, erhalten Sie von der Gewerbebehörde einen negativen Bescheid.
Die Anzeige des Beginns der Ausübung des Gewerbes in der weiteren Betriebsstätte wird grundsätzlich mit dem Tag wirksam, an dem die Anzeige bei der Behörde einlangt, sofern die Gewerbeinhaberin/der Gewerbeinhaber den Beginn nicht für einen späteren Tag anzeigt.
Achtung
In bestimmten Fällen ist für die Ausübung eines Gewerbes am neuen Standort eine Betriebsanlagengenehmigung notwendig (vor allem dann, wenn von der Betriebsanlage Gefahren, Belästigungen oder Beeinträchtigungen ausgehen können).