In Oberösterreich ist die Durchführung einer Veranstaltung, die weder meldepflichtig ist, noch einer Bewilligung bedarf, schriftlich bei der Behörde anzuzeigen.
Gemeinde: Für Veranstaltungen mit einem Gesamtfassungsvermögen bis zu 2.000 Personen.
Die Durchführung einer Veranstaltung ist spätestens 6 Wochen vor ihrem Beginn anzuzeigen. Für die Anzeige ist das Formular Veranstaltungsanzeige gemäß § 7 Abs. 2 des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes zu verwenden.
Die Mindesterfordernisse sind in der Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung geregelt. Mit Bescheid können über diese Verordnung hinausgehende Auflagen, Bedingungen und Befristungen vorgeschrieben werden:
Allgemeines Kontaktformular Ermitteln Sie zuerst die zuständige Behörde, um deren Kontaktdaten im Formular bereits vorauszufüllen.