Es müssen mit der Änderung nachteilige Auswirkungen auf das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit von Menschen oder auf das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte, Belästigungen der Nachbarschaft, oder nachteilige Folgen auf die Umwelt verbunden sein können.
Unterlagen:
- Bezeichnung und Beschreibung der wesentliche Veränderungen der Veranstaltungsstätte und der Veranstaltungsarten, die in der Veranstaltungsstätte durchgeführt werden sollen.
In 2-facher Ausfertigung:
- Unterlagen, die das Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen (Eigenberechtigung, Strafregisterbescheinigung, österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichwertigkeit) belegen;
- ein allgemeiner Grundbuchsauszug, der dem Grundbuchsstand zur Zeit der Einbringung des Antrags entsprechen muss;
- ein Verzeichnis aller Personen, die über die Veranstaltungsstätte verfügungsberechtigt oder an der Veranstaltungsstätte dinglich berechtigt sind;
- ein Verzeichnis der Nachbargrundstücke und Nachbarn;
- ein Plan der Veranstaltungsstätte einschließlich eines Lageplans;
- eine zeichnerische Darstellung, aus der die genaue Lage der verwendeten Anlagen und Ausstattungen ersichtlich ist (Aufbauplan), eine technische Beschreibung sowie weitere für die Sicherheit der Teilnehmer und Besucher der Veranstaltung relevante Umstände, wie z.B. Fluchtwege.
Die sonstigen Mindesterfordernisse sind in der Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung geregelt.