Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR und im Inland niedergelassene Gesellschaften, die Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR erbringen oder sich dort niederlassen wollen, benötigen dazu eine EWR-Bescheinigung.
Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei der Behörde anderer EWR-Vertragsstaaten und bescheinigt
- zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat die rechtmäßige Niederlassung im Inland und die diesbezügliche(n) Gewerbeberechtigung(en),
- zum Zweck der Niederlassung und der Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat die inländische gewerbliche Ausbildung oder Befähigung und die Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen fachlichen Tätigkeit in einem Gewerbe in Österreich.
Achtung
Unternehmerinnen/Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen sich die EWR-Bescheinigung im jeweiligen Heimatstaat ausstellen lassen.