Form und Inhalt der Anzeige: Darstellung von Art, Umfang, Lage und Interessenslage des Vorhabens, Pläne oder gleichwertige zeichnerische Darstellung (2 fach), Zustimmungserklärung eines vom Anzeigenden verschiedenen Grundeigentümers, Bestätigung der Gemeinde über die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem Flächenwidmungsplan.
Untersagung des Vorhabens durch die Behörde binnen acht Wochen ab Vorlage der vollständigen Anzeige, wenn das Vorhaben den öffentlichen Interessen am Natur- und Landschaftsschutz zuwiderläuft oder Feststellungsbescheid, dass bestimmte Auflagen, Bedingungen oder Fristen einzuhalten sind.
Mit der Ausführung des Vorhabens darf begonnen werden, wenn das Vorhaben innerhalb der achtwöchigen Frist nicht untersagt wurde.
Bestätigung der Nichtuntersagung auf dem vorgelegten Plan auf Verlangen des Anzeigenden.
Ausnahme: Vorhaben, die einer Baubewilligung bedürfen, im Falle einer positiven Mitbeteiligung im Bauverfahren.
Wenn für die Ausführung eines Vorhabens auf Grund seiner räumlichen Lage sowohl eine bescheidmäßige Feststellung im Uferschutzbereich als auch eine Anzeige erforderlich wäre, sind hinsichtlich des gesamten Vorhabens die Regelungen des Uferschutzbereiches anzuwenden.