Die abfallrechtliche Geschäftsführerin/der abfallrechtliche Geschäftsführer ist als verantwortliche Beauftragte/verantwortlicher Beauftragter für das fachlich einwandfreie Ausüben der Tätigkeit und das Einhalten der abfallrechtlichen Vorschriften einschließlich abfallrechtlicher Genehmigungen verantwortlich.