Veranstaltungsstätte - Bewilligung (Gemeinde)

Allgemeine Information

In Oberösterreich brauchen Veranstaltungsstätten, die überwiegend für Veranstaltungszwecke bestimmt sind, für die Errichtung und den Betrieb eine behördliche Bewilligung. Die Bewilligung umfasst die Veranstaltungsstätte und die beantragten Veranstaltungsarten.

Für Veranstaltungsstätten mit einem Gesamtfassungsvermögen bis zu 2.000 Personen.

Voraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag

Unterlagen:

  • Bezeichnung und Beschreibung der Veranstaltungsstätte und der Veranstaltungsarten, die in der Veranstaltungsstätte durchgeführt werden sollen.

In 2-facher Ausfertigung: 

  • Unterlagen, die das Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen (Eigenberechtigung, Strafregisterbescheinigung, österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichwertigkeit) belegen; 
  • ein allgemeiner Grundbuchsauszug, der dem Grundbuchsstand zur Zeit der Einbringung des Antrags entsprechen muss;
  • ein Verzeichnis aller Personen, die über die Veranstaltungsstätte verfügungsberechtigt oder an der Veranstaltungsstätte dinglich berechtigt sind;
  • ein Verzeichnis der Nachbargrundstücke und Nachbarn;
  • ein Plan der Veranstaltungsstätte einschließlich eines Lageplans;
  • eine zeichnerische Darstellung, aus der die genaue Lage der verwendeten Anlagen und Ausstattungen ersichtlich ist (Aufbauplan), eine technische Beschreibung sowie weitere für die Sicherheit der Teilnehmer und Besucher der Veranstaltung relevante Umstände, wie z.B. Fluchtwege.

Die sonstigen Mindesterfordernisse sind in der Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung geregelt.
Die Bewilligung erfolgt mit Bescheid, erforderlichenfalls mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen, wenn gewährleistet ist, dass eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit, die körperliche Sicherheit von Menschen und das Eigentum ausgeschlossen ist, keine unzumutbare Beeinträchtigung der Umwelt und Nachbarschaft zu erwarten ist und die Veranstaltungsstätte dem Stand der Technik entspricht.

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Zuständige Stelle

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