Betrieb eines Wettunternehmen - Bewilligung

Allgemeine Information

In Oberösterreich darf ein Wettunternehmen nur mit Bewilligung der Behörde betrieben werden.



Voraussetzungen

Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn die Antragsstellerin oder der Antragssteller

  1. eigenberechtigt und zuverlässig ist( Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage einer Strafregisterbescheinigung oder einer gleichwertigen Bestätigung einer Behörde des Herkunftsstaats der Antragsstellerin oder des Antragsstellers)
  2. für jedes vorgesehene Wettbüro einen Standortnachweis in Oberösterreich erbringt,
  3. die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankgarantie in Höhe von 200.000 Euro für jedes Wettbüro nachweist und
  4. Wettbedingungen und Wettscheinmuster vorlegt, die dem § 8 entsprechen.

Bei einer juristischen Person oder einer eingetragenen Personengesellschaft ist ein Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer namhaft zu machen, der die Voraussetzungen nach 1. erfüllt.



Zuständige Stelle


Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Inneres und Kommunales
Bahnhofplatz 1 - Lageplan
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-114 51
Fax (+43 732) 77 20-21 48 15
E-Mail ikd.post@ooe.gv.at

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