Tagesmutter /Tagesvater – Erteilung der Bewilligung in sonstigen Räumlichkeiten

Allgemeine Information

Tagesmütter bzw. Tagesväter: Persönlich und fachlich geeignete Personen, die entweder im eigenen Haushalt oder in sonstigen geeigneten Räumlichkeiten regelmäßig und entgeltlich, entweder angestellt oder selbständig für einen Teil des Tages Kinder längstens bis zum vollendeten 16. Lebensjahr betreuen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Raumplan
  • Einrichtungskonzept

Fristen

Die Bildungsdirektion entscheidet binnen 4 Monaten nach Vorliegen des fehlerfreien und vollständigen Antrages. Die Stilllegung oder Beendigung der Tätigkeit ist innerhalb von acht Tagen von der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater bekannt zu geben.

Kosten

Keine

Rechtsgrundlagen

§§ 11a, 20 Abs. 2, 3 und 5  Oö. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz

Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung 2014

Verfahrensverlauf

Ein Rechtsträger von Tagesmüttern beantragt bei der Bildungsdirektion Oberösterreich, Abteilung Elementarpädagogik, schriftlich die Nutzung von sonstigen Räumlichkeiten zur Betreuung von Minderjährigen durch angestellte Tagesmütter bzw. Tagesväter. Eine Bewilligung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen binnen 4 Monaten ab vollständigen Vorliegens der Unterlagen und allenfalls unter Bedingungen und Auflagen erteilt.

Voraussetzungen

Für die Nutzung von sonstigen Räumlichkeiten (Betriebe, Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen außerhalb der Öffnungszeiten, Schulen außerhalb der unterrichtsfreien Zeit) zur Betreuung von Minderjährigen durch angestellte Tagesmütter bzw. angestellte Tagesväter bedarf es einer Bewilligung der Bildungsdirektion.

Zum Formular

Nutzung von Räumlichkeiten durch Tagesmütter bzw. Tagesväter – Antrag auf Bewilligung

Das Formular ist auf unserer Homepage unter folgendem Link zu finden:

https://www.ooe-kindernet.at/1028.htm

Zusätzliche Informationen

Bewilligte Räumlichkeiten für Krabbelstuben- und Kindergartengruppen bedürfen keiner neuerlichen Bewilligung.

Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung
Bildungsdirektion Oberösterreich
Abteilung Elementarpädagogik
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-155 26
Fax (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail
bd.post@bildung-ooe.gv.at

Authentifizierung und Signatur

Eine Authentifizierung oder Unterfertigung des Antrages ist nicht vorgesehen.

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.

Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.

Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Einheitlicher Ansprechpartner beim Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft und Forschung
4021 Linz , Bahnhofplatz 1
Telefon (+43 732) 77 20-162 92
Fax (+43 732) 77 20-211 785
E-Mail: eap@ooe.gv.at

Für den Inhalt verantwortlich

Einheitlicher Ansprechpartner beim Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft und Forschung
4021 Linz , Bahnhofplatz 1
Telefon (+43 732) 77 20-162 92
Fax (+43 732) 77 20-211 785
E-Mail: eap@ooe.gv.at

Letzte Aktualisierung

09.11.2020
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