Der Antrag hat folgende Angaben und entsprechende Nachweise zu erhalten:
- Name und Anschrift der Veranstalterin oder des Veranstalters
- Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen (Eigenberechtigung, keine Ausschlussgründe durch Strafregisterbescheinigung, österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung)
- Bezeichnung und Beschreibung der Veranstaltung
- Bezeichnung und Beschreibung der Veranstaltungseinrichtungen und Mitteln
Die Mindesterfordernisse sind in der Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung geregelt.
Die Bewilligung erfolgt mit Bescheid, erforderlichenfalls mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen, wenn gewährleistet ist, dass die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, keine Anstandsverletzungen zu erwarten sind, durch die Veranstaltungseinrichtungen und Mittel eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit und die körperlicher Sicherheit aller Besucher ausgeschlossen werden kann, keine unzumutbare Beeinträchtigung der Umwelt und Nachbarschaft zu erwarten ist. Die Veranstaltungseinrichtungen und Mittel müssen dem Stand der Technik entsprechen.