In Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten muss eine fachlich qualifizierte Abfallbeauftragte/ein fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter bestellt werden.
Die Bestellung oder Abbestellung der/des Abfallbeauftragten muss der Behörde unverzüglich elektronisch über das Register auf edm.gv.at (→ BMK) gemeldet werden.
Gemeldet wird, indem die/der Abfallbeauftragte in den Stammdaten des jeweiligen Unternehmens als Kontaktperson unter Angabe der entsprechenden "Rolle" eingetragen wird bzw. indem (bei Abbestellung) die "Rolle" der jeweiligen Kontaktperson wieder entfernt wird.
Nachweise über die Zustimmung der/des Abfallbeauftragten zur Bestellung und Nachweise über deren/dessen fachliche Qualifikation müssen im Betrieb bis ein Jahr nach der Abbestellung aufbewahrt und auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden.
Die/der Abfallbeauftragte hat Beratungs- und Informationspflichten rund um alle, den Betrieb betreffenden abfallwirtschaftlichen Fragen. Sie/er muss
- die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften, die den Betrieb betreffen und der darauf beruhenden Bescheide überwachen und die Betriebsinhaberin/den Betriebsinhaber über die diesbezüglichen Wahrnehmungen, besonders über festgestellte Mängel, unverzüglich informieren,
- darauf hinwirken, dass abfallrechtliche Vorschriften, die den Betrieb betreffen, sinnvoll umgesetzt werden,
- die Betriebsinhaberin/den Betriebsinhaber in abfallrechtlichen Fragen (einschließlich der abfallwirtschaftlichen Aspekte bei der Beschaffung) beraten und
- im Zuge der Erstellung oder Fortschreibung (Weiterführung) des Abfallwirtschaftskonzepts der Betriebsinhaberin/dem Betriebsinhaber die Kosten der Abfallbehandlung und die Erlöse der Altstoffe darstellen.
Die Bestellung einer/eines Abfallbeauftragten ändert nichts daran, dass die Betriebsinhaberin/der Betriebsinhaber für die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften und darauf beruhender Bescheide verantwortlich bleibt. Das heißt, die/der Abfallbeauftragte kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass die abfallrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.