Sozialpädagogische FachbetreuerIn - Anerkennung der Berufsbezeichnung

Allgemeine Information

In Oberösterreich ist die Führung der Berufsbezeichnung „Sozialpädagogische(r) FachbetreuerIn in der Kinder- und Jugendhilfe“ nur möglich, wenn die von der Antragstellerin/vom Antragsteller im Ausland absolvierte Ausbildung von der Oö. Landesregierung anerkannt wird.

Voraussetzungen

Eine nicht im Rahmen des Lehrganges „Akademische/r sozialpädagogische/r Fachbetreuer/in“ an der Fachhochschule Oberösterreich absolvierte Ausbildung ist dann mit Bescheid anzuerkennen, wenn diese mit der Ausbildung entsprechend dem Oö. SBG nach Inhalt und Umfang gleichwertig ist.

Zusätzliche Informationen

Ein Tätigwerden als sozialpädagogische Fachkraft im Bereich der oberösterreichischen Kinder- und Jugendhilfe ist auch ohne Durchführung eines Anerkennungsverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen (Kontaktaufnahme mit dem Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe) möglich.

Rechtsgrundlage:

§ 59 Oö. Sozialberufegesetz

Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-152 01
Fax (+43 732) 77 20-21 56 19
E-Mail kjh.post@ooe.gv.at
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