Über den Antrag auf Zulassung zu einer Fachprüfung hat die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Bescheid zu entscheiden.
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
§ 15 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017)
Schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Fachprüfung
Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer