Veranstaltungen - Anzeigepflicht (Bezirksverwaltungsbehörde)

Allgemeine Information

In Oberösterreich ist die Durchführung einer Veranstaltung, die weder meldepflichtig ist, noch einer Bewilligung bedarf, schriftlich bei der Behörde anzuzeigen.

Bezirksverwaltungsbehörde: Für Veranstaltungen mit einem Gesamtfassungsvermögen ab 2.000 Personen und für Veranstaltungen, die sich über 2 oder mehrere Gemeindegebiete des Bezirkes erstrecken.



Voraussetzungen

Die Durchführung einer Veranstaltung ist spätestens 6 Wochen vor ihrem Beginn anzuzeigen.
Für die Anzeige ist das Formular Veranstaltungsanzeige gemäß § 7 Abs. 2 des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes zu verwenden.

Die Mindesterfordernisse sind in der Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung geregelt.
Mit Bescheid können über diese Verordnung hinausgehende Auflagen, Bedingungen und Befristungen vorgeschrieben werden:

  • Zeitliche und örtliche Beschränkung sowie höchstzulässige Besucherzahl
  • Ärztlicher Präsenzdienst
  • Verfügbarkeit eines Hilfs- und Rettungsdienstes
  • Sicherheits- und Überwachungsdienst
  • Brandsicherheitswache
  • Hinterlegung einer Sicherheitsleistung
  • Beschränkungen zur Vermeidung der Belästigung der Nachbarschaft und Einwirkungen auf die Umwelt
  • Entsorgung von Abfällen


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Zuständige Stelle

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