In Oberösterreich ist die Durchführung einer Veranstaltung, die weder meldepflichtig ist, noch einer Bewilligung bedarf, schriftlich bei der Behörde anzuzeigen.
Bezirksverwaltungsbehörde: Für Veranstaltungen mit einem Gesamtfassungsvermögen ab 2.000 Personen und für Veranstaltungen, die sich über 2 oder mehrere Gemeindegebiete des Bezirkes erstrecken.