Form und Inhalt der Anzeige: Darstellung von Art, Umfang, Lage und Interessenslage des Vorhabens, Pläne oder gleichwertige zeichnerische Darstellung (2 fach), Zustimmungserklärung eines vom Anzeigenden verschiedenen Grundeigentümers, Bestätigung der Gemeinde über die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem Flächenwidmungsplan.
Bewilligung ist zu erteilen, wenn
- das Vorhaben den Naturhaushalt oder die Grundlagen von Lebensgemeinschaften von Pflanzen-, Pilz- und Tierarten in einer Weise schädigt noch den Erholungswert der Landschaft in einer Weise beeinträchtigt noch das Landschaftsbild in einer Weise stört, die dem öffentlichen Interesse am Natur- und Landschaftsschutz zuwiderläuft oder
- wenn öffentliche oder private Interessen am beantragten Vorhaben das öffentliche Interesse am Natur- und Landschaftsschutz nicht überwiegen.
Wenn für die Ausführung eines Vorhabens auf Grund seiner räumlichen Lage sowohl eine bescheidmäßige Feststellung im Uferschutzbereich als auch eine Bewilligung erforderlich wäre, ist hinsichtlich des gesamten Vorhabens nur eine Bewilligung zu erteilen.