Übereinstimmungszeugnisse für Bauprodukte - Ermächtigung zur Ausstellung von Übereinstimmungszeugnissen für den nachweis der Übereinstimmung des Bauprodukts mit dem zu erfüllenden Regelwerk nach Maßgabe der Baustoffliste ÖA (Oö. Bautechnikgesetz 2013)

Allgemeine Information

In Oberösterreich ist die Übereinstimmung des Bauprodukts mit dem zu erfüllenden Regelwerk nach Maßgabe der Baustoffliste ÖA unter anderem durch ein Übereinstimmungszeugnis einer dafür ermächtigten Stelle nachzuweisen. Neben der beim Amt der Oö. Landesregierung eingerichteten Zulassungs- und Zertifizierungsstelle sind auch (andere) ermächtigte Stellen zur Ausstellung von Übereinstimmungszeugnissen ermächtigt.

Voraussetzungen

Die Ermächtigung erfolgt auf Grund eines schriftlichen Antrags durch Bescheid. Der Antrag muss alle Informationen enthalten, die zur Überprüfung der Erfüllung der gesetzlich normierten Voraussetzungen notwendig sind, insbesondere auch die Angabe jener Bauprodukte, für die die Ermächtigung beantragt wird.

Zuständige Stelle

Österreichisches Institut für Bautechnik
Schenkenstraße 4
1010 Wien
Telefon: +43/1/533 65 50
Telefax: +43/1/533 64 23
E-Mail: Mail@oib.or.at
Internet: http://www.oib.or.at/
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