Elektrische Leitungsanlagen (Starkstrom) – Bewilligung zur Vornahme von Vorarbeiten zur Errichtung und Inbetriebnahme von elektrischen Leitungsanlagen

Allgemeine Information

Die Inanspruchnahme fremden Gutes zur Vornahme von Vorarbeiten für die Errichtung einer elektrischen Leitungsanlage bedarf einer behördlichen Bewilligung. Die Behörde hat für die Inanspruchnahme des fremden Gutes eine Frist zu setzen.

Diese Bewilligung gibt das Recht, fremde Grundstücke zu betreten und für den Bauentwurf erforderliche Bodenuntersuchungen und sonstige technische Arbeiten vorzunehmen. Dies muss unter tunlichster Schonung und Ermöglichung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der betroffenen Grundstücke geschehen.



Voraussetzungen

Ansuchen auf Bewilligung der Inanspruchnahme fremden Gutes zur Vornahme von Vorarbeiten betreffend die Errichtung einer elektrischen Leitungsanlage (siehe Basisinformation zu: Bewilligung zur Errichtung und Inbetriebnahme von elektrischen Leitungsanlagen).

Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
Kärntnerstraße 10-12

4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-125 99
Fax (+43 732) 77 20-21 34 09
E-Mail auwr.post@ooe.gv.at

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