Geplante Änderungen der Umstände, die Grundlage der Bewilligung waren, sind der Behörde unter Anschluss der erforderlichen Belege rechtzeitig anzuzeigen.
Spricht sich die Behörde binnen acht Wochen nicht gegen die angezeigte Änderung aus, gilt diese als genehmigt.
Bei einer ablehnende Stellungnahme kann binnen zwei Wochen nach Zustellung die Erlassung eines schriftlichen Bescheides beantragt werden.