Tanzschule – Erteilung von Tanzunterricht – Anzeige

Allgemeine Information

Die erwerbsmäßige Erteilung von Tanzunterricht für Gesellschafts- und Volkstanz bedarf der Anzeige bei der Landesregierung . Der Tanzunterricht kann erteilt werden: 

  1. in ständigen Tanzschulen auf unbestimmte Dauer 
  2. vorübergehend ohne festen Standort.


Voraussetzungen

Der Anzeige sind beizulegen: 

  • der Nachweis der fachlichen Eignung 
  • der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit 
  • die Mitteilung eines geeigneten Standorts oder der geeigneten Räumlichkeiten, in denen der Unterricht erteilt werden soll.

Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-151 21
Fax (+43 732) 77 20-21 17 85
E-Mail wi.post@ooe.gv.at

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