Tanzschule – Standortverlegung einer Tanzschule und Änderung der Räumlichkeiten – Meldung

Allgemeine Information

Bei einer Standortverlegung einer Tanzschule gemäß § 1 Abs. 3 Z. 1 oder bei vorübergehender Erteilung von Tanzunterricht gemäß § 1 Abs. 3 Z. 2 in einer weiteren, nicht in der ursprünglichen Anzeige enthaltenen Räumlichkeit, innerhalb des Landes Oberösterreich hat bloß eine Mitteilung über den neuen Standort oder die neuen Räumlichkeiten an die Landesregierung zu erfolgen.



Zuständige Stelle

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-151 21
Fax (+43 732) 77 20-21 17 85
E-Mail wi.post@ooe.gv.at

 
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