Feuerungsanlagen (Überprüfungsberechtigung) – Ermächtigung zur Überprüfung von Feuerungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe

General information

Durch die Zuteilung einer Prüfernummer werden antragstellende Personen zur Abnahme und wiederkehrenden Überprüfung von Feuerungsanlagen für feste und/oder flüssige Brennstoffe ermächtigt.

Neu errichtete oder wesentlich geänderte Heizungsanlagen müssen vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme durch eine überprüfungsberechtigte Person überprüft werden (Abnahmeüberprüfung). In der Folge müssen – je nach Brennstoffwärmeleistung der Feuerungsanlage in unterschiedlichen Zeitabständen – wiederkehrende Überprüfungen stattfinden, die ebenfalls von Überprüfungsberechtigten durchzuführen sind.



Requirements

Eine Prüfernummer wird auf Antrag vertrauenswürdigen Personen zugeteilt, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 

  1. akkreditierte Prüf- und/oder Überwachungsstellen des einschlägigen Fachgebietes 
  2. Ziviltechniker oder Ziviltechnikerinnen des einschlägigen Fachgebietes 
  3. Gewerbetreibende, soweit sie im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zu 
    1. Herstellung und/oder 
    2. Errichtung und/oder 
    3. Änderung und/oder 
    4. Überprüfung und Wartung

von Feuerungsanlagen berechtigt sind.

Diese Person muss auch nachweisen, dass sie über die erforderlichen Messgeräte und Einrichtungen verfügt.

Folgende Unterlagen sind einem formlosen Antrag beizulegen: 

  • Angabe über den gewünschten Umfang der Berechtigung (für flüssige und/oder feste Brennstoffe) 
  • Nachweis über die aufrechte Akkreditierung, Berechtigung als Ziviltechniker/-in oder Gewerbeberechtigung 
  • Angaben über die verwendeten Messgeräte und Einrichtungen (Marke, Type, eventuell Bedienungsanleitung) 
  • Kalibrierungsprotokoll der Messgeräte (Ö-NORM M 7535), das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf


Responsible department

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-125 99
Fax (+43 732) 77 20-21 34 09
E-Mail auwr.post@ooe.gv.at
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