Elektrischen Leitungsanlagen - Bewilligung zur Errichtung und Inbetriebnahme

General information

Die Errichtung und Inbetriebnahme von elektrischen Leitungsanlagen bedarf einer behördlichen Bewilligung. Das gleiche gilt für Änderungen oder Erweiterungen elektrischer Leitungsanlagen.

Ausgenommen von der Bewilligungspflicht sind, sofern für diese keine Zwangsrechte gemäß den §§ 11 oder 17 Oö. Starkstromwegegesetz 1970 in Anspruch genommen werden,

a)      elektrische Leitungsanlagen bis 1.000 Volt,

b)      unabhängig von der Betriebsspannung, zu Eigenkraftanlagen gehörige elektrische Leitungsanlagen, und

c)      unabhängig von der Betriebsspannung, Leitungsanlagen, die ausschließlich zur Ableitung von Strom aus Anlagen dienen, die auf Basis der erneuerbaren Energieträger Wind, Sonne, Erdwärme, Biomasse, Deponiegas, Klärgas oder Biogas betrieben werden.

Requirements

Dem Bewilligungsansuchen sind folgende Beilagen anzuschließen: 

  • Ein technischer Bericht mit Angaben über Zweck, Umfang, Betriebsweise und technische Ausführungen der geplanten Leitungsanlage 
  • Eine Kopie der Katastralmappe, aus welcher die Trassenführung und die betroffenen Grundstücke mit ihren Parzellennummern sowie bei forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken die Breite eines erforderlichen Walddurchschlages ersichtlich sind 
  • Ein Verzeichnis der betroffenen Grundstücke mit Katastral- und Grundbuchsbezeichnung, Namen und Anschriften der Eigentümer sowie des beanspruchten öffentlichen Gutes unter Angabe der zuständigen Verwaltungen 
  • Wenn voraussichtlich Zwangsrechte in Anspruch genommen werden, zusätzlich ein Verzeichnis der davon betroffenen Grundstücke mit ihrer Katastral- und Grundbuchsbezeichnung und der Namen und Anschriften der sonstigen dinglich Berechtigten außer der Hypothekargläubiger 
  • Ein Verzeichnis der offenkundig berührten Anlagen mit Namen und Anschriften der Eigentümer oder der zuständigen Verwaltungen

Bei Ansuchen um Änderungen oder Erweiterungen kann die Behörde von der Beibringung einzelner Beilagen absehen.



Responsible department

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
Kärntnerstraße 10-12

4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-125 99
Fax (+43 732) 77 20-21 34 09
E-Mail auwr.post@ooe.gv.at

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